Glutaminsäure und Glutamate (E 620-E 625): Gesundheitliche Bewertung der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoffe

Chinesische Suppe

Die Verwendung von Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe ist EU-weit zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass Glutaminsäure als Bestandteil von Proteinen sowie in freier Form auch natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommt. Das BfR rät weiterhin davon ab, Glutamat als Ersatz für Kochsalz zu nutzen.

Mehr auf www.bfr.bund.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0