Die Verwendung von Glutamaten als Lebensmittelzusatzstoffe ist EU-weit zulässig. Zu beachten ist allerdings, dass Glutaminsäure als Bestandteil von Proteinen sowie in freier Form auch
natürlicherweise in Lebensmitteln vorkommt. Das BfR rät weiterhin davon ab, Glutamat als Ersatz für Kochsalz zu nutzen.
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