
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Manner im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Nach der ersten Instanz schloss sich nun auch das OLG Wien der Rechtsauffassung des VKI an und
beurteilte die Verpackung des Schüttelbeutels von „Manner Mozart Mignon“ ebenfalls als irreführend. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
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