Regionalwerbung muss Versprechen halten

Verpacktes Fleisch im Supermarkt

Anbieterfirmen dürfen die Werbung „von regionalen Höfen“ nicht beliebig aufdrucken. In einem Verfahren gegen die Firma Wiesenhof hat das Landgericht Oldenburg der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg recht gegeben. Diese hatte gegen Wiesenhof geklagt, da die Hähnchen in Stuttgart mit dem Regional-Slogan verkauft wurden, tatsächlich aber von Höfen in Sachsen-Anhalt stammten. Die von Wiesenhof eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Oldenburg inzwischen zurückgewiesen.  

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