Anbieterfirmen dürfen die Werbung „von regionalen Höfen“ nicht beliebig aufdrucken. In einem Verfahren gegen die Firma Wiesenhof hat das Landgericht Oldenburg der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg recht gegeben. Diese hatte gegen Wiesenhof geklagt, da die Hähnchen in Stuttgart mit dem Regional-Slogan verkauft wurden, tatsächlich aber von Höfen in Sachsen-Anhalt stammten.
Die von Wiesenhof eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Oldenburg inzwischen zurückgewiesen.
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