Hintergrund für die neue Kennzeichnungspflicht bildet die Verordnnug (EU) 2022/1364 DER KOMMISSION vom 4. August 2022zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006
hinsichtlich der Höchstgehalte für Blausäure in bestimmten Lebensmitteln.
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