Das Landgericht Hamburg hat der Emporgy GmbH untersagt, mit übertriebenen Gesundheitsaussagen für ein Pulver zur Zubereitung von Energydrinks zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Die Aussagen zur Konzentrations- und Leistungsfähigkeit verstießen nach Ansicht des Gerichts gegen die Health-Claims-Verordnung
(HCVO).
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