Gericht verbietet Gesundheitswerbung für Energydrink

Dose Abfall

Das Landgericht Hamburg hat der Emporgy GmbH untersagt, mit übertriebenen Gesundheitsaussagen für ein Pulver zur Zubereitung von Energydrinks zu werben. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt. Die Aussagen zur Konzentrations- und Leistungsfähigkeit verstießen nach Ansicht des Gerichts gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO).  

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0