„Umweltneutraler“ Haferdrink und „klimaneutrale“ Sonnenmilch: Die Drogeriekette dm bewirbt zahlreiche Produkte der Eigenmarke mit Umweltversprechen, welche die Artikel in besseres Licht rücken.
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe hat das Landgericht Karlsruhe beispielhaft vier dm-Produkte herausgegriffen und die Kennzeichnung beurteilt: Nach Ansicht des Gerichts ist die Werbung
„klimaneutral“ und „umweltneutral“ darauf irreführend und damit unzulässig.
Das Gericht sieht den Begriff „klimaneutral“ auf Produkten generell kritisch. Die Werbung „umweltneutral“ sei sogar „überschießend“ und falsch.
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