Seit dem Jahr 2017, mit dem Beginn der detailliert möglichen Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide (PA) im LALLF, sind 576 Proben auf diesen giftigen Pflanzeninhaltstoff analysiert worden. Kontrolliert wurden hauptsächlich Honige (399 Stück), um den Stand der Belastung einschätzen zu können. Weiterhin waren Tees (95), Gewürze (42), Getreideprodukte (30) und Getreide (10) in der Überprüfung...
Bei den Honigen waren 127 Proben positiv, also knapp ein Drittel enthielten PA. Die durchschnittlich nachgewiesene Menge PA betrug im Honig 8 μg/kg. Diese Größenordnung ist gesundheitlich völlig
unbedenklich. Selbst die höchsten ermittelten Werte der im Verkauf entnommenen Proben führen bei üblichen Verzehrsmengen nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Aktuell ist in der
EU-Rechtsgebung kein Höchstgehalt für PA in Honig festgelegt oder in Aussicht, so dass die Beurteilung ausschließlich unter toxikologischen Gesichtspunkten erfolgt.
Bienen tragen den Pollen PA-haltiger Pflanzen in den Honig ein. Dem Imker stehen nur wenige Minimierungsmaßnahmen zur Verfügung. Das kann eventuell über eine spezifische Standortwahl der
Bienenvölker und einen angepassten Schleuderzeitpunkt gelingen.
Bei den untersuchten Tees wurden in 13 % (12 Stück), bei den Gewürzen sogar in 71 % (30 Stück) PA nachgewiesen. Der Median lag bei 364 μg/kg. In den Getreiden und Getreideprodukten waren keine
Gehalte nachweisbar.
Ein Vorkommen von PA in Lebensmitteln ist über die Kontamination mit gifthaltigen Pflanzen/-teilen oder deren Samen oder Pollen möglich, die während der Ernte ungewollt als Verunreinigung in die
für Tees vorgesehenen Pflanzen gelangen. Wichtige Pflanzenvertreter sind beispielsweise Greiskräuter und Borretschgewächse. Die Pflanzengifte können beim Menschen Leber- und Nierenschäden
verursachen sowie zu Krebs führen.
Erkennbar ist aber eine abnehmende Entwicklung der PA-Gehalte in Tee und Gewürzen. Durch eine thematische Sensibilisierung hat die Lebensmittelindustrie Möglichkeiten gefunden, um die enthaltenen
Mengen an PA zu senken. Dieser Trend spiegelt sich erfreulicherweise deutschlandweit wider.
Der zulässige PA-Gehalt in Tee und Gewürzen ist erstmals seit dem Juli 2022 rechtlich geregelt und liegt je nach Sorte zwischen 75 und 400 μg/kg für Tee bzw. 400 und 1.000 μg/kg für Gewürze und
Kräuter. Bei Tee für Säuglinge und Kleinkinder gilt ein extra geringer von 1,0 μg/kg. Er entspricht der aktuellen Nachweisgrenze.
Der Bedarf einer kontinuierlichen Überwachung von PA in Lebensmitteln wird mit diesen Untersuchungsergebnissen unterstrichen, um mögliche negative Effekte auf die menschliche Gesundheit zu
minimieren. Von der EU werden zunehmend Höchstgehalte für Pflanzentoxine in Lebensmitteln festgelegt, um VerbraucherInnen besser zu schützen.
Hintergrund
Pflanzentoxine sind Alkaloide, die in vielen Pflanzenarten vorkommen können und der Abwehr von Schadinsekten und Fressfeinden dienen.
Mit den nachgewiesenen Gehalten in Kräutertees und Tees ist eine akute gesundheitliche Gefährdung eher unwahrscheinlich. Jedoch kann für Vielverzehrer, die über einen langen Zeitraum höher
belastete Teeaufgüsse trinken, ein gesundheitliches Risiko nicht ausgeschlossen werden. Daher wird Verbraucherinnen und Verbrauchern, besonders Eltern, Stillenden und Schwangeren empfohlen,
abwechslungsreich zu trinken und den Flüssigkeitsbedarf nicht ausschließlich durch Kräutertee und Tee zu decken. Dies ist auch für Kinder zu berücksichtigen.
Generell gilt, dass die Verantwortung für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und -qualität bei der Lebensmittelwirtschaft liegt. Wer mit Lebensmitteln handelt, muss alle hieraus
resultierenden lebensmittelrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Dazu gehört auch, dafür zu sorgen, dass keine gesundheitlich bedenklichen Lebensmittel in den Verkehr kommen. Außerdem gilt ein
Minimierungsgebot für unerwünschte Stoffe (Verordnung (EWG) Nr. 315/93). Dabei soll durch die gute Praxis von der Herstellung bis zum Inverkehrbringen der Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln
auf so niedrige Werte begrenzt werden, wie vernünftigerweise möglich ist (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable-Prinzip).
Quelle: www.lallf.de
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