Gerade im Sommer, bei hohen Temperaturen greifen Verbraucher gern zu Erfrischungsgetränken. Auch diese Warengruppe wird im LALLF regelmäßig unter die Lupe genommen. Im laufenden Jahr sind im LALLF 84 Proben unterschiedliche Erfrischungsgetränke untersucht worden. Im Ergebnis mussten davon sechs (7 %) aus unterschiedlichen Gründen beanstandet werden...
„Apfelsaftschorlen, Brausen, Colalimonaden, Eistee, isotonische Getränke, Fruchtsaftgetränke und Limonaden aus dem Einzelhandel in MV wurden alle auf ihren angegebenen Zucker-Nährwert überprüft.
Erfreulicherweise ergaben sich dabei keinerlei Abweichungen“, weiß Dr. Stephan Goltermann, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock.
75 der Proben wurden auf Zusatzstoffe, u. a. Konservierungs- und Süßstoffe untersucht. In 35 waren Zusatzstoffe nachweisbar, wobei keiner über der erlaubten Höchstmenge lag.
„Eine Stichprobe von elf der 84 Proben ist auf die deklarierten Vitamine und deren –gehalte kontrolliert worden. In einem zuckerfreien Erfrischungsgetränk mit Süßungsmittel und zugesetzten
Vitaminen war der Niacin-Gehalt geringer als deklariert. Es wurde daher beanstandet“, sagt Goltermann.
Zwei Proben Apfelsaftschorle mussten wegen der irreführenden Auslobung "ohne Zuckerzusatz" beanstandet werden. Da Apfelsaftschorlen üblicherweise ohne Zusatz von Zucker hergestellt werden,
handelt es sich bei dieser Angabe um eine Werbung mit Selbstverständlichkeit.
„Letztlich gab es Kennzeichnungsmängel auf den Verpackungen“, unterstreicht der Direktor. „Wenn man unsere langjährigen Untersuchungsergebnisse betrachtet, sind Kennzeichnungsmängel das größte
Problem. Im Durchschnitt von etwa 7.600 untersuchten Lebensmitteln im Jahr 2022 mussten allein etwa 10 % aus diesem Grund beanstandet werden. Der bei den Erfrischungsgetränken festgestellte
Anteil Beanstandungen von 7 % ist als gering einzustufen.
Quelle: www.lallf.de
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