Im vorliegenden Bericht hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewertet, inwieweit die aktuell gültigen sowie die künftig abgesenkten Höchstgehalte geeignet sind, gesundheitliche
Beeinträchtigungen durch Ergotalkaloide von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland zu vermeiden.
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