Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat acht Primärprodukte zur Herstellung von Raucharomen einer erneuten gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Die Bewertung war
erforderlich, weil die Hersteller eine Verlängerung der am 1. Januar 2024 auslaufenden Zulassung um weitere zehn Jahre in der EU beantragt haben. Dabei berücksichtigt die EFSA die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die aktuellen Bewertungsmaßstäbe. Die Hersteller sind ihrerseits verpflichtet, aktuelle Untersuchungsdaten zu diesen Primärprodukten zur Verfügung zu
stellen. Die EFSA kam nun zu einer neuen gesundheitlichen Einschätzung.
Mehr auf www.bfr.bund.de und auf www.efsa.europa.eu
Kommentar schreiben