„Für weniger sichtbare Falten“ und „unterstützen ein strafferes Hautbild“: Mit diesen und weiteren Versprechen („Beauty-Claims“) bewarb der Anbieter eines Nahrungsergänzungsmittels sein Produkt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah darin einen Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung und zog nach einer Verbraucherbeschwerde gegen die Aussagen vor Gericht. Das Landgericht
Stuttgart hat dem Verband in seinem aktuellen Urteil recht gegeben und die Werbung verboten.
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