Seit Anfang 2024 gilt in Deutschland die Pfandpflicht für Flaschen aus Einwegkunststoff auch dann, wenn in diesen Milch, Milcherzeugnisse und Milchmischgetränke abgefüllt wurden. Ab sofort gehören diese Flaschen also nach Gebrauch in den
Pfandrücknahme-Automaten. Genau wie im Fall der bereits bekannten pfandpflichtigen Getränkebehälter für Limonade, Bier oder Saft ist davon auszugehen, dass es durch Getränkerückstände in den Flaschen zu einer
Verschmutzung der Automaten kommt, hier vor allem durch Milchfette und Eiweiße.
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