Kann ein Müsli zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung beitragen, weil es Magnesium enthält? Zumindest ist die Werbung mit einem entsprechenden Slogan nur dann zulässig, wenn die angegebene
Portion Müsli die gesetzlich festgelegte Mindestmenge an Magnesium enthält. Das hat das Landgericht Bochum in einem Urteil gegen die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG entschieden. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte nach einer Verbraucherbeschwerde gegen die Werbung geklagt.
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