In der EU-Acrylamid-Verordnung sind Minimierungsmaßnahmen und Richtwerte festgelegt, die den Gehalt des gesundheitlich bedenklichen Prozesskontaminanten Acrylamid in Lebensmitteln soweit wie
möglich verringern sollen. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2018 hat das CVUA Stuttgart den Acrylamid-Gehalt in mehr als 2000 Lebensmitteln untersucht. Die in der
EU-Acrylamid-Verordnung geregelten Lebensmittelgruppen halten die vorgegebenen Richtwerte in der Regel gut ein. Jedoch finden sich zum Teil sehr hohe Acrylamid-Gehalte in Lebensmitteln, für die
bislang noch kein Richtwert festgelegt wurde, wie zum Beispiel in Süßkartoffelpommes, Gemüsechips oder Oliven.
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