Von 2017 bis 2023 hat das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven 21 Karpfen untersucht. Sechs dieser Karpfenproben hatten die Herkunft „Tschechische Republik“, bei den restlichen
15 Proben war Deutschland als Herkunftsland angegeben. Für die Angabe der Herkunft ist gemäß europäischer Fischetikettierungsgesetzgebung maßgeblich, dass das Fischereierzeugnis mehr
als die Hälfte seines endgültigen Gewichts in dem angegeben Staat erlangt hat oder sich während mehr als der Hälfte der Aufzuchtzeit in dem angegebenen Land befunden hat. Diese Angaben sind vom
Lebensmittelunternehmer für Verbraucherinnen und Verbraucher vor und beim Verkauf stets offenkundig – ohne dass sie in Mappen oder sonstigen Unterlagen nachgeschlagen werden müssen – anzugeben
und können somit vor jedem Kauf als Information herangezogen werden.
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