Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben im Feinkostbereich von Filialen von Handelsketten und Einzelbetrieben. Die Überprüfung der Eigenkontrollsysteme ergaben
teils gravierende Mängel. So lagen z. B. lediglich in 32 der 67 kontrollierten Feinkostabteilungen Gefahrenanalysen für die hergestellten Produkte vor. Die rechtlichen Anforderungen wurden somit
von 52 % der revidierten Feinkostabteilungen nicht erfüllt.
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