Der Schutz besonders empfindlicher Verbrauchergruppen ist eine wichtige Aufgabe der Lebensmittelüberwachung. Personen, die auf den Verzehr von Lebensmitteln wie Milch, Ei oder Nüsse allergisch
reagieren, sind hier besonders zu nennen. Damit für Allergiker das Lebensmittelangebot nicht zur Gefahr wird, sind korrekte Informationen über die Zusammensetzung hier entscheidend.
Insbesondere Aussagen, die Allergiker besonders ansprechen, wie „milchfrei“ oder „glutenfrei“, werden auf ihre Richtigkeit überprüft. Aber auch ohne eine solche „frei von-Bewerbung“ können
Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt (fehlende Spurendeklaration).
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