Der Abstecher zur Imbissbude um die Ecke, der Abend im Lieblingslokal oder der Besuch auf dem Weihnachtsmarkt wird durch den Genuss von frittierten Speisen erst wirklich zum Genusserlebnis.
Unter all den Gaumenaspekten gilt es jedoch zu beachten, dass Frittierfette und –öle Lebensmittel sind und diese müssen gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 sicher sein. Sie
dürfen die Gesundheit nicht gefährden, dürfen nicht verdorben oder in sonst einer Weise nachteilig beschaffen sein. Das Gleiche gilt auch für Speisen, die aus dem Fett hergestellte wurden
(Frittiergut).
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