Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Römerquelle und Coca-Cola wegen des Erfrischungsgetränks Römerquelle bio limo leicht in der Geschmacksrichtung Zitrone/Limette/Minze geklagt. Der
Oberste Gerichtshof (OGH) bewertete nun, dass die konkrete Aufmachung des Getränks irreführend sei, weil Limette und Minze bloß in Form von natürlichen Aromen beigesetzt waren.
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