Im Jahr 2024 hat das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg 18 Proben Karnevalsschminken untersucht. Es handelte sich bei diesen meistens um Schminksets mit bis zu zehn Schminkstiften. Es gab also eine bunte Mischung zum Untersuchen.
Erfreulicherweise musste nur eine Probe beanstandet werden. Das Produkt enthielte einen Farbstoff, der zwar gemäß der EU-Kosmetikverordnung zugelassen ist, aber nicht in der Liste der
Bestandteile aufgeführt war.
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