Kontaminanten in Fischereierzeugnissen und Meeresfrüchten

Pfanne mit Meeresfrüchten

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der aktuellen Situation auf dem österreichischen Markt. Kontaminanten in diesen Warengruppen sind nur teilweise über EU-rechtliche Vorgaben geregelt. So ist zwar der Gehalt an Gesamtquecksilber per EU-Verordnung geregelt, nicht jedoch Methylquecksilber, das von gesundheitlicher Relevanz ist. Die Schwermetalle Blei und Cadmium sind EU-weit geregelt, für anorganische Arsens ist ein nationaler Aktionswert in Fisch und Meeresfrüchten festgelegt.

73 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Eine Probe wurde beanstandet.

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