OLG: Almased muss Werbung mit Natürlichkeit entfernen

Bild: Lebensmittelklarheit
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Das Oberlandesgericht München hat der Almased Wellness GmbH verboten, die Inhaltsstoffe seines Almased-Pulvers als „nur natürlich“ zu bewerben. Das Produkt enthält neben Sojaeiweiß, Honig und Joghurtpulver eine Reihe von Vitamin- und Mineralstoffzusätzen. Nach einer Beschwerde bei Lebensmittelklarheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Hersteller geklagt. 

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