Nicht deutlich genug: Warnhinweis bei Leinsamen

Leinsamen in einer Schale

Leinsamen enthalten in geringer Menge Blausäureverbindungen als natürliche Schadstoffe. Ab einer bestimmten Menge sollte Leinsamen erhitzt werden, um die Blausäure zu entfernen. Diese Produkte müssen einen Warnhinweis tragen. Der Hinweis muss gut sicht- und lesbar auf dem Frontetikett der Verpackung platziert sein. Die Verbraucherzentrale hat bei 23 Verpackungen mit ganzem und geschrotetem Leinsamen untersucht, ob und wie die Anbieterfirmen diese Vorgabe erfüllen. Bei knapp der Hälfte stuften die Expertinnen den Hinweis als „leicht zu übersehen“ ein.

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