Neue EU-Verordnungen über Vermarktungsnormen mit 1.1.2025 in Kraft inklusive Neuerungen gegen Lebensmittelverschwendung

frisches Gemüse

Für Obst und Gemüse sowie Bananen gelten seit 1.1.2025 neue vereinfachte Regelungen für die Vermarktungsnormen. Die Änderungen betreffen insbesondere die bessere Verbraucherinformation, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Anpassungen an die UNECE-Normen.

Mehr auf den Seiten des Bundesamt für Ernährungssicherheit

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