
Wie wir bereits am 22.04.2024 berichtet haben, wurde am 19.04.2024 die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1141 im Amtsblatt der EU bekanntgemacht, mit der zahlreiche Änderungen der Anhänge II und
III der Hygieneverordnung (EG) Nr. 853/2004 erfolgt sind. Diese Neuregelungen sehen u. a. vor, dass eine Umstellung des Identitätskennzeichens nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu erfolgen
hat. Danach muss die bisher genutzte Abkürzung in dem Identitätskennzeichen „EG“ (für Europäische Gemeinschaft) bis spätestens zum 31.12.2028 durch die Abkürzung „EU“ (für Europäische Union)
ersetzt werden.
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