Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur

Bild: Semen
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Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Lebensmittelinspektor?

Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Ausbildung abläuft.

Grundsätzlich sind die Erfordernisse in der LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung (BGBl. II 275/2008 idgF) geregelt.

 

Unterschieden wird in Aufsichtsorgane, beauftragte amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten. Wir beschränken uns hier auf die Ausbildung zum Aufsichtsorgan.

 

Ausbildungen finden in der Regel alle 2-3 Jahre in Wien statt.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung:

Ein zumindest provisorisches Dienstverhältnis zu der entsendenden Behörde ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung. Sie müssen also beispielweise schon beim Land Oberösterreich angestellt sein oder für diese Tätigkeit eingestellt werden.

 

Mögliche einschlägige Vorkenntnisse:

 

a) eine Berufsvorbildung durch eine Reife- oder Diplomprüfung an einer

  •   einschlägigen Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt,
  •   einschlägigen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt,
  •   höheren Lehranstalt für Tourismus oder
  •   höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, oder

b) ein Kolleg-Abschluss an einer der unter a) genannten Lehranstalten, oder

c) eine Reifeprüfung an einer höheren Schule in Verbindung mit einem einschlägigen Lehrabschluss (Lehrabschlussprüfung) mit Praxiskenntnissen, oder

d) der Abschluss eines Studiums an einer Universität, beispielsweise in den Studienrichtungen Chemie, Biologie, Pharmazie, Medizin, Veterinärmedizin, Lebensmittel- und Biotechnologie, Agrarwissenschaften oder Ernährungswissenschaften, oder ein abgeschlossenes, einschlägiges Studium an einer Fachhochschule.

Ausbildung:

Bild: Semen
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Ausbildungsdauer insgesamt: 9 Monate

 

Praktische Ausbildung

 

Ausbildungsdauer: 960 UE

 

Ausbildungsinhalte:

  1. Amtliche Kontrolle gemäß dem LMSVG
  2. Organisation und Aufgaben der Agentur oder einer Untersuchungsanstalt der Länder im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle
  3. Organisation und Aufgaben des BMG.

 

Theoretische Ausbildung

 

Ausbildungsdauer: 480 UE

 

Ausbildungsinhalte:

  1. Lebensmittelrechtliche Vorschriften einschließlich der Bewertung von diesbezüglichen Verstößen; Grundzüge der Verwaltungsverfahrensgesetze, des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung sowie des Gemeinschaftsrechtes
  2. Überblick über weitere relevante Vorschriften entlang der Lebensmittelkette (z. B. Futtermittel, Weinrecht, Vermarktungsnormen, Tierschutz, GAP, WTO, FAO/WHO, Codex Alimentarius)
  3. Grundzüge der Mikrobiologie, Hygiene im Lebensmittelverkehr, spezielle Lebensmittel- und Betriebshygiene
  4. Betriebliche Eigenkontrollsysteme, HACCP- Verfahren, Managementsysteme wie z. B. Qualitätssicherungsprogramme der Lebensmittelunternehmen und ihre Bewertung
  5. Durchführung der amtlichen Kontrolle (Überwachungsmethoden, Kontrollverfahren, Prüfung schriftlichen Dokumentenmaterials und sonstiger Aufzeichnungen), Qualitätsmanagement der amtlichen Lebensmittelkontrolle; Statistik und Informationstechnologien; amtliche Bescheinigungssysteme, Schnellwarnsysteme RASFF und RAPEX und ihre konkreten Auswirkungen auf die amtliche Lebensmittelkontrolle; Notfallpläne für Krisensituationen einschließlich der Kommunikation zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission
  6. Psychologische Grundlagen der Kontrolltätigkeit, insbesondere Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken (Seminar mit Teilnahmebestätigung)
  7. Grundzüge der Ernährungslehre und Toxikologie unter besonderer Berücksichtigung der dem LMSVG unterliegenden Waren
  8. Warenkunde und Technologie von Lebensmitteln
  9. Warenkunde und Technologie von kosmetischen Mitteln
  10. Warenkunde und Technologie von Gebrauchsgegenständen

Kommissionelle Abschlussprüfung

Die auszubildenden Personen haben durch eine kommissionelle Abschlussprüfung, die sowohl schriftlich als auch mündlich zu erfolgen hat, nachzuweisen, dass sie über die fachlichen und allgemeinen Kenntnisse verfügen, die für ihre geplante Tätigkeit im Rahmen der amtlichen Kontrolle erforderlich sind.

Noch Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Dienststelle. Adresse und Telefonnummer finden Sie hier.

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