Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Lebensmittelinspektor?
Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Ausbildung abläuft.
Grundsätzlich sind die Erfordernisse in der LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung (BGBl. II 275/2008 idgF) geregelt.
Unterschieden wird in Aufsichtsorgane, beauftragte amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten. Wir beschränken uns hier auf die Ausbildung zum Aufsichtsorgan.
Ausbildungen finden in der Regel alle 2-3 Jahre in Wien statt.
Ein zumindest provisorisches Dienstverhältnis zu der entsendenden Behörde ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung. Sie müssen also beispielweise schon
beim Land Oberösterreich angestellt sein oder für diese Tätigkeit eingestellt werden.
Mögliche einschlägige Vorkenntnisse:
a) eine Berufsvorbildung durch eine Reife- oder Diplomprüfung an einer
b) ein Kolleg-Abschluss an einer der unter a) genannten Lehranstalten, oder
c) eine Reifeprüfung an einer höheren Schule in Verbindung mit einem einschlägigen Lehrabschluss (Lehrabschlussprüfung) mit Praxiskenntnissen, oder
d) der Abschluss eines Studiums an einer Universität, beispielsweise in den Studienrichtungen Chemie, Biologie, Pharmazie, Medizin, Veterinärmedizin, Lebensmittel- und Biotechnologie, Agrarwissenschaften oder Ernährungswissenschaften, oder ein abgeschlossenes, einschlägiges Studium an einer Fachhochschule.
Ausbildungsdauer insgesamt: 9 Monate
Praktische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 960 UE
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Ausbildung
Ausbildungsdauer: 480 UE
Ausbildungsinhalte:
Die auszubildenden Personen haben durch eine kommissionelle Abschlussprüfung, die sowohl schriftlich als auch mündlich zu erfolgen hat, nachzuweisen, dass sie über die fachlichen und allgemeinen Kenntnisse verfügen, die für ihre geplante Tätigkeit im Rahmen der amtlichen Kontrolle erforderlich sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Dienststelle. Adresse und Telefonnummer finden Sie hier.
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