Auch bei Zeltfesten, Messen, Volksfesten oder anderen Veranstaltungen im Freien muss auf Hygiene geachtet werden.
In der oberösterreichischen Leitlinie Anforderungen an Messen, Volksfeste sowie ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u.dgl. werden folgende Schwerpunkte behandelt:
Bei den angefügten Checklisten können gleich Temperaturaufzeichnungen, die Hygieneschulung oder die Allergeninformation dokumentiert werden.
Mit 13. Dezember 2014 ist die Allergeninformationsverordnung (BGBl. Nr. II 175/2014) in Kraft getreten. Diese Verordnung hat auch weitreichende Auswirkungen auf Festveranstaltungen und Märkte.
Künftig muss über Allergene Zutaten auch bei offenen Lebensmitteln informiert werden.
Details zur Allergeninformationsverordnung finden Sie hier.