Hygiene bei Festen, Zeltfesten, Volksfesten

Auch bei Zeltfesten, Messen, Volksfesten oder anderen Veranstaltungen im Freien muss auf Hygiene geachtet werden.

 

In der  oberösterreichischen Leitlinie Anforderungen an Messen, Volksfeste sowie ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u.dgl. werden folgende Schwerpunkte behandelt:

  1. Trinkwasser
  2. Betriebsstätten – Sanitärbereich
  3. Einrichtungen – Geräte – Geschirr
  4. Beförderung – Lagerung – Verarbeitung – Verkauf
  5. Reinigung und Desinfektion von Schankanlagen
  6. Personalhygiene – Hygieneschulung
  7. Reinigung – Desinfektion
  8. Eigenkontrolle
  9. Schädlingsvorbeugung und -bekämpfung
  10. Abfälle – Abwässer
  11. Allergeninformation
  12. Hinweise

Bei den angefügten Checklisten können gleich Temperaturaufzeichnungen, die Hygieneschulung oder die Allergeninformation dokumentiert werden.

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Hygiene bei Festveranstaltungen
ANFORDERUNGEN an Messen, Volksfeste, sowie ortsveränderliche oder nichtständige Betriebsstätten bei Veranstaltungen im Freien, in Zelten u.dgl.
Leitfaden Hygiene bei Festveranstaltunge
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Hygiene auf Märkten oder Kirtagen

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Hygiene auf Märkten
HYGIENEANFORDERUNGEN AUF MÄRKTEN
Anforderungen auf Märkten 2012.pdf
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Allergeninformation

Mit 13. Dezember 2014 ist die Allergeninformationsverordnung (BGBl. Nr. II 175/2014) in Kraft getreten. Diese Verordnung hat auch weitreichende Auswirkungen auf Festveranstaltungen und Märkte. Künftig muss über Allergene Zutaten auch bei offenen Lebensmitteln informiert werden.

 

Details zur Allergeninformationsverordnung finden Sie hier.