Alles über Eier

Hier gibt es Informationen zu folgenden Themen:

  • Kennzeichnung am Ei
    • Haltungsform
    • Herkunftsland
    • Betriebsnummer
  • Kennzeichnung auf der Verpackung
    • Güteklasse
    • Gewichtsklasse
    • Mindesthaltbarkeitsdatum
    • Packstellennummer
  • Bestimmungen für Erzeugebetriebe
  • Müssen Eier im Külschrank gelagert werden
  • Abfrage, woher kommt mein Ei

Kennzeichnung am Ei

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ist optional möglich.

Packungskennzeichnung

  • Güteklasse
  • Haltungsform
  • Gewichtsklasse
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Verbraucherhinweis
  • Name, Anschrift (Packstelle oder Händler)
  • Packstellennummer
  • Zahl der verpackten Eier

Güteklasse

Güteklasse

Beschreibung
Güteklasse A
(frisch)

Die meisten im Handel befindlichen Eier tragen die Güteklasse A. Sie dürfen weder vor noch nach der Sortierung gewaschen oder anderweitig gereinigt werden. Eier der Klasse A dürfen weder haltbar gemacht noch in Räumen oder Anlagen mit einer künstlich unter + 5 °C gehaltenen Temperatur gekühlt werden.

Güteklasse B
(Eier zweiter Qualität)
Eier der Klasse B dürfen nur an die Nahrungsmittel- und Nichtnahrungsmittelindustrie geliefert werden.

Gewichtsklassen

Je nach Gewicht werden Hühnereier in vier Gewichtsklassen eingeteilt:

Gewichtsklasse Beschreibung Gewicht
XL Sehr groß mindestens 73 g
L Groß 63 g bis unter 73 g
M Mittel 53 g bis unter 63 g
S Klein unter 53 g

Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Es gibt die Frische des Eies an und wie lange es für den Konsum verwendet werden kann. Eier sind 28 Tage haltbar.

Packstellennummer

Eier dürfen nur von dafür zugelassenen Packstellen verpackt werden. Packstellen erhalten eine Kenn-Nummer, die Packstellennummer. Diese Nummer steht außen auf der Packung. Die ersten beiden Stellen beschreiben in einem Buchstabencode das Land, in dem die Eier verpackt wurden (z. B. AT für Österreich).

Bestimmungen für den Erzeugerbetrieb

  1. Eier müssen im Erzeugerbetrieb bis hin zum Verkauf an den Endverbraucher sauber, trocken und frei von Fremdgeruch gehalten sowie wirksam vor Stößen und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden.
  2. Die Eier müssen bei einer - vorzugsweise konstanten - Temperatur aufbewahrt und befördert werden, die die hygienische Beschaffenheit der Erzeugnisse am besten gewährleistet.

Die rechtlichen Bestimmungen finden sich in der Verordnung (EG) 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Müssen Eier im Kühlschrank gelagert werden?

Im Supermarkt dürfen Eier ungekühlt verkauft werden. Sie müssen jedoch auf einer möglichst konstanten Temperatur gehalten werden.

 

Eier sollen privat wenigstens gleichbleibend kühl aufbewahrt werden. Wenn möglich sollten die Eier im Kühlschrank gelagert werden.

 

Sind die Eier allerdings erst einmal gekühlt, darf die Kühlkette vor dem Verzehr nicht mehr unterbrochen werden. Es bildet sich sonst Kondenswasser auf der Schale und die Eier könnten zB schimmlig werden.

Abfrage, woher kommt mein Ei!

Überprüfen Sie den Erzeugercode auf dem Ei.

Geben Sie einfach den Code von dem Ei in die Datenbank ein und erfahren Sie seine Herkunft.

www.eierdatenbank.at