Herkunfts- und Spezialitätenschutz

In der Europäischen Gemeinschaft gibt es seit 1992 ein System zum Schutz und zur Hervorhebung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. Für bestimmte Erzeugnisse kann auf Grund ihrer Herkunft oder auf Grund traditioneller besonderer Eigenschaften ein Schutz beantragt werden. Dazu muss eine Spezifikation erstellt und ein nationales sowie gemeinschaftsweites Prüfverfahren durchlaufen werden.

 

Es gibt drei gemeinschaftlich geschützte Qualitätskategorien:
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Geschützte geografischen Angabe (g.g.A.)

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel, das aus einer Gegend oder einem bestimmten Ort stammt und seine Güte oder Eigenschaften diesem geografischen Gebiet verdankt und das in diesem begrenzten Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt wird. Der gesamte Entstehungsprozess des Produktes muss im Gebiet erfolgen.

 

 

 

Aus Österreich sind beispielsweise folgende Produkte geschützt:


Gailtaler Almkäse, Tiroler Almkäse/Alpkäse, Tiroler Bergkäse, Tiroler Graukäse, Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse, Wachauer Marille, Waldviertler Graumohn

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel, bei dem sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft aus dem geografischen Gebiet ergibt und das in diesem begrenzten Gebiet erzeugt und/oder verarbeitet und/oder hergestellt wird. Es reicht somit aus, dass das Erzeugnis in dem Gebiet nur verarbeitet worden ist, das Grunderzeugnis aber aus einem anderen Gebiet stammt.

 

Aus Österreich sind beispielsweise folgende Produkte geschützt:

 

Gailtaler Speck, Tiroler Speck, Marchfeldspargel, Steirischer Kren, Steirisches Kürbiskernöl, Mostviertler Birnmost

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Ein Agrarerzeugnis oder Lebensmittel, das sich von anderen gleichartigen Erzeugnissen der gleichen Kategorie deutlich unterscheidet, d.h. besondere Merkmale aufweist, und das auf Grund der verwendeten Rohstoffe oder seiner Zusammensetzung oder der Herstellungs- oder Verarbeitungsart als traditionell einzustufen ist.

 

Derzeit gibt es eine österreichische g.t.S.: Heumilch.

Beantragt ist von der ARGE Heumilch Österreich, Innsbruck, noch die Eintragung von "Schafheumilch", "Ziegenheumilch" und daraus hergestellte tierische Produkte als garantiert traditionelle Spezialitäten.

Rechtliche Bestimmungen

Die rechtlichen Regelungen finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Dezember 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. Nr. L 343 vom 14. Dezember 2012)  mit entsprechenden Durchführungsverordnungen.

 

Der Landeshauptmann ist im Rahmen des EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetzes (EU-QuaDG) für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 zuständig.

 

Die Kontrolle der Spezifikationen g.t.S., g.U. oder g.g.A. erfolgen durch akkreditierte und zugelassene private Kontrollstellen. Die Durchführung der Art. 36 Abs. 2, Art. 37 und Art. 39 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 erfolgte in § 3 und 4 EU-QuaDG.