Nahrungsergänzungsmittel

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

segovax  / pixelio.de
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  • Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen.
  • Sie werden in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von zB Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.
  • Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte zur erhöhten Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen im Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln.

Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Österreich unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Nahrungsergänzungsmittel benötigen daher auch keine Zulassung, Meldung, Registrierung oder Anmeldung.

Wozu werden Nahrungsergänzungsmittel eingesetzt?

  • Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und dienen zur Ergänzung der üblichen Lebensmittelaufnahme. Sie sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung.
  • NEM zeigen eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung. Im Gegensatz zu Arzneimitteln dienen Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung von menschlichen Krankheiten.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen keinesfalls zur alleinigen Ernährung. Infolgedessen können sie eine abwechslungsreiche Ernährung auch nicht ersetzen. Sie gleichen daher auch Ernährungsmängel, die durch eine ungesunde, einseitige Ernährung entstehen können, nicht aus.
  • Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form in den Verkehr gebracht. Bei NEM ist die Angabe einer empfohlenen täglichen Verzehrmenge verpflichtend. Darüber hinausgehend müssen NEM mit dem Hinweis in den Verkehr gebracht werden, dass die empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf.

Vergleich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel

Rainer Sturm  / pixelio.de
Rainer Sturm / pixelio.de

Nahrungsergänzungsmittel sollen unsere "normale" Ernährung ergänzen, nie jedoch als Ersatz zu Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen in frischem Obst und Gemüse eingenommen werden. Im österreichischen Lebensmittelgesetz werden Nahrungsergänzungsmittel seit 2003 als "Lebensmittel" definiert. Dadurch unterscheiden sie sich wesentlich von Medikamenten.

 

Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind.

 

Arzneimittel müssen in Österreich ein Zulassungsverfahren durchlaufen und ihre Wirkung muss in wissenschaftlichen Untersuchungen dokumentiert sein. All das entfällt für Nahrungsergänzungsmittel. Andererseits dürfen letztere keine irreführenden Kennzeichnungen aufweisen und auch keine Heilwirkung enthaltener Substanzen propagieren.

 

Trotz dieser Werbeeinschränkungen ist die Grenze zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten oft schwer zu ziehen. Produkte, die die Gesundheit verbessern sollen, sind in der Regel Nahrungsergänzungsmittel. Jene, die das Risiko für eine Krankheit herabsetzen, gelten meist als Arzneimittel.

 

Werbeaussagen und -Versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Verordnung EG Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt. Eine Positivlistung für gesundheitsbezogene Angaben hierzu liegt seit dem Jahr 2012 vor. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, ohnehin nicht zulässig.

Wichtige Punkte der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV):

Nahrungsergänzungsmittel sind in Österreich in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung, BGBl. II 88/2004 geregelt, in der die entsprechende EG-Richtlinie 2002/46/EG in nationales Recht umgesetzt wird.

  • Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur verpackt an den Letztverbraucher abgegeben werden.
  • Es dürfen nur bestimmte angeführte Vitamine und Mineralstoffe in den angeführten Formen für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
  • Die Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ ist der Sachbezeichnung auf der Verpackung anzufügen.
  • Auf der Verpackung von NEM müssen folgende Kennzeichnungselemente zusätzlich zwingend angeführt werden:
    • die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind oder eine Angabe zur Beschaffenheit dieser Nährstoffe oder sonstigen Stoffe,
    • die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen des Erzeugnisses, einen Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten,
    • einen Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen,
    • einen Hinweis darauf, dass die Erzeugnisse außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.
  • Die Kennzeichnung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln und die Werbung dafür dürfen keinen Hinweis enthalten, mit dem behauptet oder der Eindruck erweckt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist.
  • Die Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die in dem Erzeugnis enthalten ist, ist in numerischer Form auf dem Etikett anzugeben.
  • Für Vitamine und Mineralstoffe sind die in der NEMV angegebenen Einheiten zu verwenden.
  • Die Mengenangabe der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe hat pro empfohlener Tagesdosis des Erzeugnisses, die auf dem Etikett angegeben ist, zu erfolgen.

Weiterführende Informationen:

Infos finden Sie im Nahrungsergänzungsmittel Folder der AGES.