Da sie rechtlich zu den Lebensmitteln gehören, fallen sie in Österreich unter das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). Nahrungsergänzungsmittel benötigen daher auch keine Zulassung, Meldung, Registrierung oder Anmeldung.
Nahrungsergänzungsmittel sollen unsere "normale" Ernährung ergänzen, nie jedoch als Ersatz zu Vitaminen, Mineralstoffen oder Spurenelementen in frischem Obst und Gemüse eingenommen werden. Im österreichischen Lebensmittelgesetz werden Nahrungsergänzungsmittel seit 2003 als "Lebensmittel" definiert. Dadurch unterscheiden sie sich wesentlich von Medikamenten.
Arzneimittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind.
Arzneimittel müssen in Österreich ein Zulassungsverfahren durchlaufen und ihre Wirkung muss in wissenschaftlichen Untersuchungen dokumentiert sein. All das entfällt für Nahrungsergänzungsmittel. Andererseits dürfen letztere keine irreführenden Kennzeichnungen aufweisen und auch keine Heilwirkung enthaltener Substanzen propagieren.
Trotz dieser Werbeeinschränkungen ist die Grenze zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Medikamenten oft schwer zu ziehen. Produkte, die die Gesundheit verbessern sollen, sind in der Regel Nahrungsergänzungsmittel. Jene, die das Risiko für eine Krankheit herabsetzen, gelten meist als Arzneimittel.
Werbeaussagen und -Versprechungen über Nahrungsergänzungsmittel werden durch die Verordnung EG Nr. 1924/2006 (Health Claims) geregelt. Eine Positivlistung für gesundheitsbezogene Angaben hierzu liegt seit dem Jahr 2012 vor. Krankheitsbezogene Aussagen und Indikationen sind, wie für andere Lebensmittel auch, ohnehin nicht zulässig.
Nahrungsergänzungsmittel sind in Österreich in der Nahrungsergänzungsmittelverordnung, BGBl. II 88/2004 geregelt, in der die entsprechende EG-Richtlinie 2002/46/EG in nationales Recht umgesetzt wird.
Infos finden Sie im Nahrungsergänzungsmittel Folder der AGES.