Was Sie über tiefgekühlte Lebensmittel wissen sollten:
Tiefkühlen (tiefgefrieren, frosten,…) ist eine schonende Technik zur Konservierung von Lebensmitteln. Die Begriffe „Tiefgefrieren“ oder „Tiefkühlen“ werden für die industriellen Verfahren benutzt, die Kältekonservierung in der häuslichen Kühltruhe wird als „Einfrieren“ bezeichnet. Durch den Entzug von Wärme durch ein produktspezifisches, schnelles Schockfrosten und das dadurch gestoppte Wachstum von Mikroorganismen können tiefgefrorene Lebensmittel mehrere Wochen, einige sogar über ein Jahr gelagert werden. Der Verlust von Vitaminen und Nährstoffen ist im Vergleich zu anderen Konservierungsverfahren auch nach Monaten sehr gering.
Durch die niedrige Temperatur von -18 °C und darunter gefriert das Wasser im Lebensmittel und bildet Kristalle. Mikroorganismen können sich bei diesen Temperaturen nicht mehr vermehren, was zu
einer Verlängerung der Haltbarkeit führt. Allerdings sorgt der Luftsauerstoff auch in der Tiefkühltruhe für Verderb, sodass gefrostete Lebensmittel leider nicht beliebig lange gelagert werden
können.
Durch Schockfrostung (-25 °C und darunter) wird die Bildung größerer Eiskristalle, welche die Zellstrukturen aufbrechen können, stark eingeschränkt.
Besonders beim langsamen Einfrieren, wie es bei den meisten herkömmlichen häuslichen Tiefkühltruhen erfolgt, bilden sich große Eiskristalle, die die Zellstruktur des Gefrierguts in
Mitleidenschaft ziehen. Dies führt dazu, dass beispielweise beim Auftauen von Fleisch sehr viel Saft austritt und sich Mikroorganismen wesentlich schneller vermehren als bei schockgefrosteten
Produkten.
Bei der Lagerung muss das Lebensmittel luftdicht verschlossen sein, um einen Gefrierbrand zu vermeiden.
Hier ein grober Überblick über die Haltbarkeit einiger Lebensmittel bei optimaler Lagertemperatur von -18° Celsius:
Lebensmittel | Haltbarkeit |
Gemüse: | 3 - 12 Monate |
Kräuter: | 3 - 4 Monate |
Obst: | 9 - 12 Monate |
Fleisch/Fisch: | 3 - 12 Monate |
Wurst: | 1 - 6 Monate |
Backwaren: | 1 - 3 Monate |
Milchprodukte: | 2 - 6 Monate |
Selbstgekochtes: | 1 - 3 Monate |
Für fette Lebensmittel gilt, dass diese weniger lange gelagert werden können. Der Luftsauerstoff sorgt dafür, dass Fett ranzig wird.
Am Etikett wird zusätzlich zum Haltbarkeitsdatum auch immer der Zeitraum, währenddessen das Lebensmittel beim Verbraucher gelagert werden kann, angegeben.
Es muss also angegeben werden, wie lange tiefgekühlte Lebensmittel zu Hause aufbewahrt werden können. Dies hängt vor allem vom verwendeten Tiefkühlgerät ab. Gefrierfächer haben eine
Sternekennzeichnung, diese gibt die Temperatur im Kühlfach an. Nur bei – 18 °C (***) kann das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht werden.
Am Etikett könnten sich also folgende Haltbarkeitsangaben finden:
Dies würde heißen, dass das Lebensmittel zu Hause bei -6 °C (*) noch höchstens eine Woche und bei -12 °C (**) noch höchstens 2 Wochen gelagert werden darf. Bevorzugt sollte natürlich bei
wenigstens – 18 °C (***) gelagert werden.
Damit die angegebenen Haltbarkeitsdaten überhaupt erreicht werden können, darf die Kühlkette keinesfalls unterbrochen werden (Beispiel: Transport vom Supermarkt nach
Hause).
Sternekennzeichnung für Gefrierfächer:
Kennz. |
Temp. |
Leistungsvorgabe |
|
< 0 °C |
nicht geeignet zur Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (Hauptsächlich für Eiswürfel) |
* |
≤ −6 °C |
geeignet zur kurzfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 1 Woche) |
** |
≤ −12 °C |
geeignet zur mittelfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 2 Wochen) |
*** |
≤ −18 °C |
geeignet zur langfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln |
**** |
≤ −18 °C |
geeignet zur langfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln |
Gefrierbrand entsteht, wenn das Gefriergut mit zu viel Sauerstoff eingefroren wird, oder Teile des Lebensmittels durch eine undichte Verpackung mit der kalten Frischluft in Berührung kommen. Die
in Mitleidenschaft gezogenen Stellen trocknen aus und erhalten eine weißlich-graue Farbe.
Gefrierbrand mindert erheblich den Geschmack des Gefriergutes an diesen Stellen. Die Stellen sollten daher großzügig entfernt werden. Ist das Lebensmittel großflächig betroffen, ist von dem
Genuss aus geschmacklicher Sicht komplett abzuraten.
Verhindern kann man Gefrierbrand mit einer luftdicht verschlossenen Umhüllung, am besten funktioniert jedoch eine eng anliegende Verpackung, beispielsweise vakuumiert.
Die Temperatur tiefgefrorener Lebensmittel muss bei der Lagerung im Einzelhandelsunternehmen, wie Supermärkten oder Gaststätten gleichbleibend sein und an allen Punkten des Erzeugnisses auf -18
Grad C oder niedriger gehalten werden.
Beim Versand sowie beim örtlichen Vertrieb und in den Tiefkühltruhen des Einzelhandels ist ein kurzzeitiger Anstieg der Temperatur um 3 Grad C (bis höchstens -15 Grad C) zulässig.
Tiefkühleinrichtungen (auch Beförderungsmittel) über 10 Kubikmeter müssen mit geeigneten Aufzeichnungsgeräten ausgestattet sein, mit denen die
Umgebungstemperatur überwacht wird. Die Aufzeichnungen müssen wenigstens 1 Jahr aufbewahrt werden.
Bei Tiefkühleinrichtungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 Kubikmetern, die im Einzelhandel zur Lagerung von Reservevorräten dienen, genügt zur Temperaturüberwachung
ein einfaches gut sichtbares Thermometer.
Bei offenen Einzelhandelsverkaufsmöbeln, wie Gefriertruhen in Supermärkten:
Grundsätzlich unterliegen tiefgefrorene Lebensmittel der Lebensmittelinformationsverordnung.
Zusätzlich müssen sich folgende Kennzeichnungselemente am Etikett finden:
Abweichungen bei der Kennzeichnung gibt es noch für Tiefkühlprodukte, die nicht für den Letztverbraucher oder Gemeinschaftsversorgungen bestimmt sind.
Mit der neuen Lebensmittelinformationsverordnung müssen seit 13. Dezember 2014 folgende zusätzlichen Kennzeichnungshinweise angeführt werden:
Zusammengestellt von Ing. Gerhard Wimmesberger (11/2012, ergänzt 01/2015)
Anregungen bitte an info@lebensmittelaufsicht-oberoesterreich.org.
Quellen: de.wikipedia.org, www.chefkoch.d, www.hr-online.de