Unter Artikel 7 der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene wird ausgeführt, dass die Verbreitung sowohl von einzelstaatlichen, als auch von gemeinschaftlichen Leitlinien gefördert wird. Die Lebensmittelunternehmer können die Leitlinien auf freiwilliger Basis berücksichtigen.
Die Leitlinien zeigen dem Lebensmittelunternehmer einen möglichen Weg um den Hygienebestimmungen zu entsprechen. Wer sich an die Vorgaben der Leitlinien hält, kann sich darauf verlassen, dass er
der Lebensmittelhygieneverordnung entspricht.
Letztendlich ist es aber dem Unternehmer selbst überlassen, wie die einschlägigen Hygieneverordnungen im eigenen Betrieb umgesetzt werden.
Alle Leitlinien stehen bei uns zum Download bereit.
Der Codex dokumentiert die allgemeine Verkehrsauffassung zur Beschaffenheit von Lebensmitteln. Dabei kommt ihm weder Gesetz- noch Verordnungskraft zu. Er hat die rechtliche Bedeutung eines "objektivierten Sachverständigen-gutachtens". Ein Abweichen von diesem Sachverständigengutachten ist daher bei entsprechender Kenntlichmachung - insbesondere in Form der Kennzeichnung - möglich.
Erfahren Sie mehr auf unsere Seite zum Österreichischen Lebensmittelbuch.
Die Lebensmittelunternehmer tragen die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln auf ihrer Produktions-, Verarbeitungs- oder Vertriebsstufe. Die Leitlinie ist eine Empfehlung zur praktischen Umsetzung der Artikel 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.
Für die einzelnen Sektoren ist die Ausarbeitung spezifischer Leitlinien vorgesehen.
Folgende Kriterien werden dabei berücksichtigt: