Häufig findet man in letzter Zeit kontinuierliche Raumsprays gegen Fluginsekten auch in Küchen und Verarbeitungsbereichen von Lebensmittelunternehmen, wie Gasthäusern, Bäckereien oder Fleischereien. Diese Dispenser versprühen in regelmäßigen Zeitabständen eine geringe Menge eines Wirkstoffes, welcher Fluginsekten wie Fliegen nachhaltig abwehren soll. In einigen Produkten werden jedoch sogenannte Pyrethroide als Wirkstoff eingesetzt.
Pyrethroide sind synthetische Insektizide, die an die Hauptwirkstoffe des natürlichen Insektizids Pyrethrum angelehnt sind. Typisch für Pyrethroide sind ihre rasche Wirksamkeit („knock down“) auch bei niedriger Dosierung, die geringe Giftigkeit für Warmblüter, Lipophilie und ein niedriger Dampfdruck.
Pyrethroide sind Schädlingsbekämpfungsmittel und daher im Verarbeitungsbereich von Lebensmitteln problematisch. Es besteht die Gefahr, dass Lebensmittel, die in der Nähe solcher kontinuierlicher Raumsprays verarbeitet wurden, mit Insektiziden kontaminiert sind.
Aufgrund einer Anfrage beim zuständigen Bundesministerium für Gesundheit wurde von der Codex-Unterkommission folgende Bewertung abgegeben:
Ungeachtet der Tatsache, dass Biozide nicht unmittelbar dem LMSVG unterliegen, muss bei einer Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durch Lebensmittelunternehmer sichergestellt werden, dass es zu keiner direkten oder indirekten Kontamination von Lebensmitteln kommt. Eine Anwendung als kontinuierliches Raumspray ist in diesem Zusammenhang unzulässig, da eine unbeabsichtigte und unvermeidbare Kontamination von Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann.
Aufgrund der Stellungnahme sollte auf die Verwendung von derartigen Dispensern mit Pyrethroiden in Verarbeitungsbereichen gänzlich verzichtet werden.