Um gegenüber Verbrauchern einen hygienisch sicheren Umgang mit Lebensmitteln zu demonstrieren, ist zunehmend zu beobachten, dass an Fleisch-, Wurst- oder Käsetheken (Feinkost) vom Verkaufspersonal fortwährend Einmalhandschuhe getragen werden.
Es stellt sich also die Frage, ob das Tragen von Einmalhandschuhen auch tatsächlich einen Hygienevorteil bringt?
Untersuchungen in Deutschland haben gezeigt, dass das Tragen von Handschuhen an Feinkostbedienungstheken keineswegs hygienischer ist als das Arbeiten mit bloßen Händen unter Verwendung geeigneter Werkzeuge (z.B. Zangen, Gabeln, Folien) (Quelle: http://www.bghw.de).
Hier ein paar interessante Aspekte aus der Studie:
- entweder kürzere Reinigungsintervalle bzw. häufigere Reinigungen mit einem deutlich höheren Maß an wirksamer Keimreduktion durch Dekontaminationsmaßnahmen
- oder ein häufigerer Wechsel bzw. der Gebrauch einer vermehrten Anzahl von Schneidbrettern pro Tag erforderlich.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat diese Studie im Jahr 2009 zum Anlass genommen und hat per Erlass die Arbeitsinspektoren angewiesen Handschuhe nur dann einzufordern, wenn es tätigkeits- bzw. produktionsbedingt unbedingt erforderlich ist.
Im ÖAS (Österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020) vom Februar 2018 wird von der Verwendung von Einmalhandschuhen an der Feinkosttheke abgeraten. Hier das Dokument:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz geht im Jahr 2018 noch einmal auf den Umgang mit Lebensmitteln in der Feinkost ein. Das Tragen von Einmalhandschuhen wird nicht gefordert. Hier der Erlass:
Zusammengestellt von Ing. Gerhard Wimmesberger (Stand 12/2018)
Anregungen bitte an info@lebensmittelaufsicht-oberoesterreich.org.